Kostenübernahme

Kostenübernahme

Wie wird eine ambulante psychoonkologische Unterstützung vergütet? 
  • Beratung ist in Beratungsstellen, die von Spenden und öffentlichen Geldern finanziert werden, in der Regel kostenlos.
  • Für Psychotherapien bei Psychotherapeuten, die von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassen sind, übernehmen gesetzliche Kassen die Kosten. Die anerkannten Therapieverfahren sind: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse.
  • Für Psychotherapie bei ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten, die im Arztregister eingetragen sind, übernehmen private Kassen je nach Vertrag die Behandlungskosten.
  • Gesetzliche Kassen übernehmen gelegentlich im sogenannten "Kostenerstattungsverfahren" auf Antrag die Behandlungskosten bei ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten, die im Arztregister eingetragen sind, aber keine kassenärztliche Zulassung besitzen. Nähere Information finden sie Hier.
  • Für weitere psychoonkologische Angebote, auf die die oben genannten Kriterien nicht zutreffen, empfehlen wir die Klärung der Kostenerstattung vor Therapiebeginn.
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